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Damit die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr und rationelleres Fahren besser umgesetzt wird, hat der Gesetzgeber das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz ins Leben gerufen.

Somit müssen alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, sofern sie                              

                1. Fahrten gewerblich durchführen und
                2. mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die eine Fahrerlaubnis der C- und D-Klassen erforderlich ist,

in Zukunft eine Grundqualifikation und eine Weiterbildung absolvieren.

Das Gesetz betrifft jeden Bus- oder Lkw-Fahrer, der seinen Führerschein gewerblich nutzen will, also

  • alle Fahrten im gewerblichen Güter- und Personenverkehr und im Werkverkehr
  • auch für Aushilfsfahrer!

Die Pflicht zu Weiterbildung und Grundqualifikation betrifft nicht:

  • Kfz mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit ≤ 45 km/h
  • Kfz von Bundeswehr, Polizei, Zivil- und Katastrophenschutz etc.
  • Kfz, die zur Notfallrettung eingesetzt werden
  • Kfz zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt
  • Kfz zur Straßenreinigung

Grundqualifikation:

Seit dem 10.09.2008 benötigen alle Führerschein-Neulinge der Klassen D1, D1E, D und DE eine „Grundqualifikation“, wenn sie ihren Führerschein gewerblich nutzen wollen
Für Lkw-Fahrer (Führerschein-Klassen C1, C1E, C und CE) ist der Stichtag der 10.09.2009

Die Grundqualifikation bieten wir im Rahmen einer „beschleunigten Grundqualifikation“ in einem 4 Wochen Vollzeitkurs mit anschließender Prüfung bei der IHK an.

Weiterbildung:

Die Weiterbildung für Berufskraftfahrer muss zukünftig alle 5 Jahre absolviert werden.
Dies sind insgesamt 35 Stunden wobei eine Sitzung mindestens 7 Stunden andauern soll.
Eine Prüfung ist hier nicht erforderlich. Hier empfiehlt es sich jedes Jahr ein Tag sich fortzubilden, somit fällt diese Pflicht kaum ins Gewicht.  Die Weiterbildung wird im Führerschein mit der Schlüsselzahl 95 nachgewiesen. Wann Ihre 1. Weiterbildung erforderlich ist, beantworten wir Ihnen gern persönlich.

Die Weiterbildung kann bei uns komplett absolviert werden.
Wir bieten auch attraktive Komplettlösungen für Firmen an.

Wenn Fragen zur Weiterbildung oder Grundqualifikation bestehen, dann bitte nicht zögern und uns einfach unverbindlich anrufen unter (030) 775 9333.