Krafträder
(Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem
Hubraum von mehr als 50 cm3 oder
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von mehr als 45 km/h.
A
Alter:
+18
keine Befristung
Kein Vorbesitz
Einschluß:A1 und M
Krafträder
(Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem
Hubraum von mehr als 50 cm3 oder
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von mehr als 45 km/h, beschränkt auf
eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW
und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht
von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
Die Beschränkung entfällt zwei Jahre
nach Erteilung der Fahrerlaubnis.
A1
Alter:
+16
keine Befristung
Kein Vorbesitz
Einschluß:M
Krafträder
mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3
und einer Nennleistung von nicht mehr als
11 kW (Leichtkrafträder und einer Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von:
a) 80 km/h für 16-17 jährige und
b) unbegrenzt ab 18 Jahre
M
Alter:
+16
keine Befristung
Kein Vorbesitz
Einschluß:keine
Kleinkrafträder
(Krafträder mit einer durch die Bauart
bestimmten Höchstgeschwindigkeit von
nicht mehr als 45 km/h und einer elektronischen
Antriebsanlage oder einem Verbrennungsmotor
von nicht mehr als 50 cm3) und
Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen
Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor
von nicht mehr als 50 cm3, die
zusätzlich der Gebrauchsfähigkeit
die Merkmale von Fahrrädern aufweisen)
sowie dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge
, die zur Beförderung von Gütern
geeignet und bestimmt sind, mit einer durch
die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum
von nicht mehr als 50 cm3 und einem
Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad).
S
Alter:
+16
keine Befristung
Kein Vorbesitz
Einschluß:keine
Drei- und
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis
max. 45 km/h und bis
- 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
- 4 kW Nenndauerleistung bei Elektomotoren
- 4 kW Nutzleistung bei andren Motoren
und
350 kg Leermasse ohne Gewicht der Batterien
bei vierrädrigen Elekofahrzeugen.
B
Alter: +18
keine Befristung
Kein Vorbesitz
Einschluß:L, S und M
Kraftfahrzeuge
- ausgenommen Krafträder - mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr
als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen
außer dem Führersitz (auch mit
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse
von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen
Gesamtmasse in Höhe der Leermasse des
Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse
der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt):
bei der Leermasse von Kraftfahrzeugen mit
elektronischem Antrieb wird das Gewicht der
Batterien nicht berücksichtigt
BE
Alter: +18
keine Befristung
Vorbesitz Klasse B
Einschluß:keine
Kombinationen
die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und
einem Anhänger bestehen und die als Kombination
nicht unter B fallen. Bei Lastkraftwagen mit
durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen
darf die Anhängerlast höchstens
das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse
des ziehenden Fahrzeugs betragen.
C1
Alter: +18
Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres,
danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung.
Vorbesitz Klasse B
Einschluß:L und M
Kraftfahrzeuge
- ausgenommen Krafträder - mit einer
zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500
kg aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht
mehr als acht Sitzplätzen außer
dem Führersitz (auch mit Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von
nicht mehr als 750 kg).
Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste
bis 7.500kg zulässiger Gesamtmasse, wenn
die Fahrten lediglich zur Überprüfung
des technischen Zustandes des Fahrzeugs dienen.
C1E
Alter: +18
Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres,
danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung.
Vorbesitz Klasse C1
Einschluß:BE sowie D1E und
DE, sofern der Inhaber Klasse D1 bzw. D besitzt.
Kombinationen
aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem
Anhänger mit mehr als 750 kg Gesamtmasse.
die zulässige Gesamtmasse der Kombination
darf 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse
des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs
nicht übersteigen.
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung
unter 21 Jahren nur bis 7,5t z.G. einschließlich
eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85
Art.5)
C
Alter: +18
Befristet auf 5 Jahre (erneute ärztliche Untersuchung)
Vorbesitz Klasse B
Einschluß:C1
Kraftfahrzeuge
- ausgenommen Krafträder - mit einer
zulässigen Gesamt masse von mehr als
3 500 kg and mit nicht mehr als acht Sitzplatzen
außer dem Fahrersitz (auch mit Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von
nicht mehr als 750 kg).
Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste
wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung
des technischen Zustandes des Fahrzeugs dienen. Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung
unter 21 Jahren nur bis 7,5t z. G. einschließlich
eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85
Art. 5)
CE
Alter: +18
Befristet auf 5 Jahre (erneute ärztliche Untersuchung)
Vorbesitz Klasse C
Einschluß:BE, C1E, T sowieD1E
und DE, sofern der Inhaber Klasse D besitzt.
Lastzuge
and Sattelkraftfahrzeuge.
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung
unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z. G. einschließlich
eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85
Art. 5)
D
Alter: +21
Befristet auf 5 Jahre (erneute MPU)
Vorbesitz Klasse B
Einschluß:D1
Kraftfahrzeuge
- ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung
mit mehr als acht Sitzplatzen außer
dem Führersitz (auch mit Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von
nicht mehr als 750 kg).
DE
Alter: +21
Befristet auf 5 Jahre (erneute MPU)
Vorbesitz Klasse D
Einschluß:BE, D1E sowie C1E
sofern der Inhaber Klasse C1 besitzt
Kombinationen
aus einem Zugfahrzeug der Klasse D and einem
Anhänger über 750 kg zulässige
Gesamtmasse.
D1
Alter: +21
Befristet auf 5 Jahre (erneute MPU)
Vorbesitz Klasse B
Einschluß:L
und M
Kraftfahrzeuge
- ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung
mit mehr als acht and nicht mehr als 16 Sitzplätzen
außer dem Führersitz (auch mit
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse
von nicht mehr als 750 kg).
D1E
Alter: +21
Befristet auf 5 Jahre (erneute MPU)
Vorbesitz Klasse D1
Einschluß:Keine*
Kombinationen
aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 and
einem Anhänger über 750 kg zulässige
Gesamtmasse.
*noch Änderung
möglich auf: BE, C1E sofern der Inhaber
Klasse C1, und DE sofern der
Inhaber Klasse D besitzt.
T
Alter: 16/18
keine Befristung
kein Vorbesitz
Einschluß:L, S und M
Zugmaschinen,
die nach ihrer Bauart für die Verwendung
für land- oder forstwirtschaftliche
Zwecke bestimmt sind und für solche
Zwecke eingesetzt werden mit einer durch
die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr
als 60 km/h (auch mit Anhänger), bis
18 Jahre nur bis 40 km/h.
L
Alter: 16
keine Befristung
kein Vorbesitz
Einschluß:Keine*
Zugmaschinen,
die nach ihrer Bauart für die Verwendung
für land- oder forstwirtschaftliche
Zwecke bestimmt sind und für solche
Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch
die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr
als 32 km/h und Kombinationen aus diesen
Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie
mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr
als 25 km/h geführt werden und, sofern
die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit
des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h
beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 25 km/h in der durch
§ 58 StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet
sind, sowie selbst fahrende Arbeitsmaschinen
and Stapler mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr
als 25 km/h and Kombinationen aus diesen
Fahrzeugen und Anhängern.