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Seit dem 01.02.2006 beteiligt sich das Land Berlin an dem Modellversuch „ Begleitetes Fahren ab 17“.
Das heißt, dass mit 16 ½ Jahren der Fahrerlaubnisantrag der Klasse B gestellt werden kann.
Ist die Fahrschulausbildung abgeschlossen, und sind alle Prüfungen absolviert darf frühestens mit 17 Jahren in Begleitung Auto gefahren werden. Die ausgestellte Prüfbescheinigung ist nur im Inland gültig. Die 2 Jährige Probezeit beginnt mit Aushändigung der Prüfbescheinigung.

Der Begleiter muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • 5 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
  • zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung dürfen nicht mehr als 3Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen sein
  • der Begleiter muss in der Prüfbescheinigung eingetragen sein

Der Begleiter darf beim Begleiten nicht 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Körper haben und nicht unter berauschenden Mitteln stehen.